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BGH, 18.06.1953 - 4 StR 172/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51
Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung
Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 172/53
Der Tatrichter hat dagegen unterstellt, dass die Zeugin A. irrtümlich einem unter spielenden Kindern normalen Vorgang geschlechtliche Bedeutung beigemessen habe, obwohl er sich darüber erst durch Erhebung des beantragten Beweises Klarheit verschaffen konnte, indem er die Zeugin zu einer ins einzelne gehenden Schilderung des beobachteten Vorfalls veranlasste und notfalls auch das Kind über ihn befragte (RG JW 1936, 1132 Nr. 11; BGH NJW 1951, 573).